Der Schweizer Bundesrat befürwortet eine Verfassungsänderung, die ausdrücklich in der Bundesverfassung festschreibt, dass „die Schweizer Währung der Franken ist“, und die Schweizerische Nationalbank verpflichtet, die Bargeldversorgung sicherzustellen. Obwohl dies keine praktischen Auswirkungen hat, da es bereits die derzeitige Praxis widerspiegelt, würde die vorgeschlagene Änderung es schwieriger machen, diese Bestimmungen zu ändern, da dafür eine Volksabstimmung mit der Mehrheit der Stimmen sowohl des Volkes als auch der Kantone erforderlich wäre. Eine Volksabstimmung über die Volksinitiative „Bargeld ist Freiheit“ und den Gegenvorschlag des Parlaments ist für den 8. März 2026 geplant.